17.03.2020 – Aktualisierte Informationen für die Eltern und Sorgeberechtigten

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

seit Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Gründen des Infektionsschutzes bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen. Dies bedeutet, dass weder Unterricht noch sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden.

Davon auch betroffen ist das einjährige Praktikum der Schülerinnen und Schüler der Fachoberschulen, das ebenfalls bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 ausgesetzt wird.

Notbetreuung

Für Eltern, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird eine Notfallbetreuung angeboten. Dies gilt zunächst an allen Schulen, die nicht bereits durch das Gesundheitsamt geschlossen wurden.

Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.

  • Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • Polizei,
  • Rettungsdienste,
  • Justiz und Justizvollzugsanstalten,
  • Feuerwehr,
  • Lehrkräfte,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,

oder berufstätige Alleinerziehende und andere Härtefälle, die keine andere Betreuungslösung haben.

Wir bitten darum, sich vorrangig selbstständig um die Betreuung Ihres Kindes zu bemühen (z.B. durch Absprachen mehrerer Eltern, die gegenseitig die Kinder betreuen). Dabei sollte jedoch nicht auf Personen zurückgegriffen werden, bei denen es sich aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustandes um eine besonders gefährdete Person handelt.

Soweit dies nicht möglich ist und Sie einer der oben genannten Berufsgruppen angehören, steht Ihnen in Ihrer Schule eine Notbetreuung von 8:00 – 13:00 Uhr zur Verfügung.

Alle Eltern und Sorgeberechtigten, die einer der oben aufgeführten Berufsgruppen angehören und die keine häusliche Betreuung einrichten können, müssen ihr Kind am Tag vor dem Bedarf der Nobetreuung bis spätestens 11:30 Uhr für die Notbetreuung am Folgetag anmelden. Bei der Anmeldung ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Notbetreuung zu begründen.

Für Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung wird ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot sichergestellt.

Lern- & Unterrichtsmaterialien

Für die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, werden seitens der Schule differenzierte Lern- und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt (siehe auch http://www.kkr-mainz.de/notfallplan-unterrichtsmaterialien/).

Auch während der Zeit der Schulschließung ist Ihre Schule grundsätzlich erreichbar und steht für etwaige Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Winternheimer
Schulleiterin