06.04.2020 – Informationen zur Notbetreuung während der Osterferien

Für Eltern aus Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die nicht in der Lage sind, eine Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, wird auch während der Osterferien (ausgenommen Karfreitag und Ostermontag) eine Notfallbetreuung angeboten.

Alle Eltern und Sorgeberechtigten, die einer der oben aufgeführten Berufsgruppen angehören und die keine häusliche Betreuung einrichten können, müssen ihr Kind am Tag vor dem Bedarf der Nobetreuung bis spätestens 11:30 Uhr per E-Mail (kkr@stadt.mainz.de) für die Notbetreuung am Folgetag anmelden. Eine Anmeldung für den Dienstag nach Ostern (14.04.) muss spätestens am Donnerstag, dem 09.04., bis 11:30 Uhr erfolgen. Bei der Anmeldung ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Notbetreuung zu begründen.

Für Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung wird ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot sichergestellt.